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Können auch Kleingewerbetreibende ohne Eintragung im Handelsregister einen Antrag auf Präqualifikation stellen? |
Ja. Sie müssen aber eine entsprechende Eigenerklärung (PQA-E4) an Stelle des Handelsregisterauszugs beifügen. In der Eigenerklärung müssen Kleingewerbetreibende folgende Angaben machen:
Außerdem müssen sie die Rechtsform angeben:
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